Risiken und Wahnsinn der Schönheitschirurgie

Der sogenannte Schönheitschirurg in der Plastischen Chirurgie

Laut Pressemeldung dpa hat ein 76 jähriger sogenannter Schönheitschirurg -der Begriff Schönheitschirurgie ist nicht geschützt- in Süddeutschland bei einer Bauchstraffung Fachausdruck Abominoplastik offenbar absichtlich einen dünnen Op-Stoff im Körper eines Patienten gelassen . Der Arzt wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Bei der Bauchstraffung hätte nach Angaben des Gerichts der Schönheitschirurg statt des Op-Stoffes ein Titannetz verwendet werden müssen. Der Patient zur Zeit der Bauchdeckenstraffung war 30 Jahre jung.
Zu Ihrer Information: Ein Titannetz wird bei ästhetischen Bauchstraffungen so gut wie nie benötigt. Es sei denn es handelt sich um einen rekonstruktiven Eingriff mit Verlust von Anteilen der Bauchmuskulatur, z.B. bei Rekonstruktionen der Brust mit Rektusmuskel. In diesen Fällen wird z.B. ein Netz eingesetzt, um die Bauchwand zu stabilisieren und das Risiko einer Bauchwandhernie zu vermindern.
Offensichtlich hat der Schönheitschirurg für die durchgeführte Bauchdeckenstraffung absichtlich Kosten für ein Titannetz sparen wollen und stattdessen anderen nicht verwendbaren OP Stoff benutzt. Es fällt schwer, einen solchen Irrsinn überhaupt und sachlich zu kommentieren.
Das Risiko für Patienten an einer Infektion infolge eines Fremdkörpers zu schwer zu erkranken und z.B. an einer Sepsis zu sterben ist gross. In jedem Fall muss ein Patient sobald wie möglich von dem Material befreit werden.



Kontakt Rückruf-Service

KÖLN - HAMBURG - LONDON
Dr. med. Martin Elsner
Facharzt f. Plastische u. Ästhetische Chirurgie
Praxis / Klinik Eduardus Krankenhaus
Custodisstraße 3-17
50679 Köln
Tel: +49 (0) 221 - 829 595 77
E-Mail: info@praxis-me.de